Schul- und Hausordnung

In unserer Schule leben, lernen und arbeiten viele Menschen
aus unterschiedlichen Familien und Kulturen zusammen.
Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln.

Grundsätze des Schullebens

Als Schulgemeinschaft möchten wir:

  • Jeder übernimmt Verantwortung für das Schulleben und beteiligt sich aktiv daran.
  • Jeder achtet und respektiert den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise.
  • Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte: fair, geduldig und verständnisvoll.
  • Jeder kann ohne Angst in die Schule kommen.
  • Jeder fühlt sich in der Schule wohl.
  • Jeder achtet persönliches Eigentum anderer sowie schulisches Eigentum.
  • Jeder kann ungestört lernen, lehren und arbeiten.

Regeln und Pflichten für das Schulleben

I. Allgemeines

  1. Anweisungen von Lehrern, schulischem Personal und Kooperationspartnern im Rahmen des Ganztagesangebots sind zu befolgen.
  2. Die Schüler unterlassen alles, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule schadet.
  3. Die ausgewiesenen Ruhezonen werden respektiert, um den Lern- und Arbeitsbetrieb dort nicht zu stören.
  4. Wir tragen angemessene Kleidung.

II. Beginn und Ende des Unterrichts

  1. Wir beginnen pünktlich mit dem Unterricht und den schulischen Veranstaltungen.
  2. Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.40 Uhr und endet um 13.00 Uhr, der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.00 Uhr und endet spätestens um 17.25 Uhr.
  3. Die Schüler dürfen zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
  4. Nach Öffnen des Gebäudes begeben sich die Schüler ins Klassenzimmer oder vor die Fachräume.
  5. Falls die Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer ist, benachrichtigen die Klassensprecher das Sekretariat.
  6. Während eventueller Freistunden halten sich die Schüler in den ihnen zugewiesenen Räumen auf.
  7. Nach Beendigung des Unterrichts oder des Ganztagesangebots verlassen die Schüler das Schulgebäude. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

III. Pausen

  1. Alle Schüler verhalten sich so, dass sie sich und andere nicht gefährden. Insbesondere das Herumrennen im Schulhaus, Raufereien sowie das Schneeballwerfen sind deshalb verboten.
  2. In den großen Pausen halten sich die Schüler auf dem Pausenhof auf. Alle Schüler gehen rasch und unaufgefordert auf den Pausenhof. Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitungen bzw. die Lehrer. Während der großen Pausen sind ausschließlich die Toiletten im Durchgangsbereich zum Bäcker zu benützen. Bei wetterbedingten Ausnahmen umfasst der Aufenthaltsbereich nur die Aula.
  3. Vordrängeln beim Pausenverkauf ist verboten.
  4. In den großen Pausen gehen die Schüler nach dem ersten Läuten in ihren Unterricht und bereiten sich auf diesen vor.
  5. Die kleinen Pausen dienen vor allem der Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht. Die Schüler bleiben möglichst im Klassenzimmer.
  6. Kommen die Schüler vom Sport, so nehmen sie ihre Sporttaschen mit in die Pause. Bei einem Raumwechsel wird der zuletzt benutzte Raum abgeschlossen. Erfolgt der Raumwechsel zu Beginn der großen Pause, können die Schüler ihre Taschen vor dem nächsten Raum ablegen und gehen zügig in die Pause.
  7. Für die Ganztagesschüler gilt: Das Schulgelände darf während der Mittagspause nicht verlassen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

IV. Schulgebäude, Schulgelände und schulische Veranstaltungen

  1. Bei Beschädigungen und Diebstahl muss der Schaden vom Schüler bzw. von den Erziehungsberechtigten des Verursachers reguliert werden. Gegebenenfalls wird Anzeige erstattet.
  2. Während der Dauer des Unterrichts und in den Pausen dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen. Über Ausnahmen entscheiden Schulleitung oder Lehrer.
  3. Fahrradfahrer verhalten sich rücksichtsvoll. Zum Abstellen der Räder müssen die Fahrradständer benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten auf dem Schulweg Fahrradhelme getragen werden. Bei schulischen Veranstaltungen mit dem Fahrrad ist das Tragen des Fahrradhelms Pflicht.
  4. Schüler stellen ihre motorisierten Zweiräder auf den ausgewiesenen Stellplätzen ab.
  5. Inliner, Skateboards, Kickboards und ähnliche Geräte können zu gefährlichen Situationen führen. Sie dürfen deshalb in der Mittagspause nur mit besonderer Vorsicht auf dem Schulhof genutzt werden. Im Schulgebäude dürfen sie nicht genutzt werden.
  6. Rauchen, Alkohol, Drogen und das Mitbringen gefährlicher Gegenstände sind verboten.
  7. Kaugummi kauen ist nicht erlaubt.
  8. Handys und unterhaltungselektronische Medien bleiben für die Dauer des Aufenthalts im Schulhaus, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausgeschaltet. Ausnahmen werden im Einzelnen geregelt. Die Nutzung von Tablets wird in der „Nutzungsordnung-Tablets“ gesondert geregelt.

V. Klassen- und Fachräume

  1. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich und für die Sauberkeit des Raumes mitverantwortlich. Nach Unterrichtsende/Aufstuhlplan werden die Stühle auf die Tische gestellt und der Ordnungsdienst kehrt den Raum.
  2. Wir trennen den Müll. Der Ordnungsdienst jeder Klasse unterstützt die Entsorgung an den vereinbarten Tagen.

 

Anmerkungen:

Es gelten die ausgehängten Pläne für Schulgelände, Pausenhof und Aula.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwendet.


Stand: März 2010 / Januar 2021 / November 2022

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