Alle Eltern haben laut Schulgesetz § 55 (Elternbeteiligung) das Recht und auch die Aufgabe an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Gemeinsam mit Schulleitung und Lehrern bilden wir Eltern eine Erziehungsgemeinschaft.
Erziehungsgemeinschaft
Es gibt viele Möglichkeiten das Ziel einer echten Erziehungsgemeinschaft zu erreichen. Wichtig ist uns dabei der offene Dialog zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, um mit gegenseitigem Respekt das Schulklima aktiv mitzugestalten.
Gremien der Elternmitwirkung:
- die Klassenpflegschaft (Elternabend)
- die Elternvertretungen (Elternbeirat)
- die Schulkonferenz
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und den in der Klasse regelmäßig unterrichtenden Lehrern. Zu Beginn eines Schuljahres werden am ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) je ein Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter aus den Reihen der Eltern gewählt.
Klassenpflegschaftsabend
Zu Beginn des Schuljahres beginnen die Klassenpflegschaftsabende für Klassenstufe 5 – 7 an einem Abend. Der Klassenpflegschaftsabend für Klassenstufe 8 – 10 findet kurz darauf statt. Der Termin für den 2. Klassenpflegschaftsabend wird von den Klassen individuell festgelegt.
Elternbeirat
Alle gewählten Elternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat, also die Elternvertretung der Schule. In der ersten Elternbeiratssitzung eines Schuljahres wird der Elternbeiratsvorsitzende, dessen Stellvertreter, ein Schriftführer und Kassierer aus den Reihen der Elternvertretern gewählt.
Schulkonferenz
In der ersten Elternbeiratssitzung eines Schuljahres werden auch die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus dem Schulleiter, dem Elternbeiratsvorsitzenden, Elternvertreter, Vertreter der Lehrerschaft, dem Schülersprecher und seinem Vertretern. Der Vorsitz liegt beim Schulleiter, die Vertretung hat der Elternbeiratsvorsitzende. Es werden Themen wie Elternsprechtage, Schulfeste, bewegliche Ferientage, aber auch inhaltliche Fragen, wie zusätzliche Angebote und bindende Beschlüsse über Schulkultur und Unterrichtsführung besprochen und beschlossen.
Gesamtelternbeirat
Im Gesamtelternbeirat vertritt der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter die Interessen der Schule und der Eltern gegenüber der Stadt Filderstadt.
Elternvertreter werden? – Eine Frage, die sich jeder stellen sollte
Ansprechpartner
Als Ansprechperson aller Eltern und LehrerInnen ihrer Klasse wissen Sie zuerst, was in der Klasse und an der Schule läuft und sind sehr dicht am Bildungs- und Erziehungsprozess Ihres Kindes beteiligt. Auch schul- und bildungspolitisch bleiben Sie auf dem Laufenden. Sie werden beteiligt an wichtigen Debatten, wie die Sicherheit der Schulwege, die Lehrmittelfreiheit, Gewalt an der Schule, Präventionsmaßnahmen und anderen pädagogischen Themen.
Interessenvertretung
Elternvertreter sind weder „Blitzableiter“ noch „Festles-Spezialisten“. Sie haben sich für ein Ehrenamt wählen lassen um die Interessen der gesamten Klasse und den Eltern gegenüber anderen Klassen, der Lehrerschaft, der Schulleitung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Aufgaben des Elternvertreters
Hierzu gehört z.B. auch die Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen in speziellen Situationen, die Weitergabe wichtiger Informationen an die Eltern und den Elternbeirat, sowie die Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse oder der Schule unter Mithilfe weiterer Eltern.
Aktiv mitwirken
Als Elternvertreter können Eltern aktiv an der Ausgestaltung des pädagogischen Konzepts des Schullebens mitwirken.
Zum Gesamtelternbeirat der Stadt Filderstadt gelangen Sie durch einen Klick auf das Logo: